Projekt Beschreibung

Einwohneranträge nutzen und stärken!

Initiatoren:
Mehr Demokratie e.V.

Logo Mehr Demokratie e.V.

Mit dem seit den 1970er Jahren in der Gemeindeordnung vorgesehenen Instrument des „Einwohnerantrags“ kann durch eine Unterschriftensammlung ein Thema oder Anliegen auf die Tagesordnung des Gemeinderats gesetzt werden. Dabei haben die Initiatoren ein Anhörungsrecht im Gemeinderat. Die Angelegenheit in der Sache entscheidet der Gemeinderat, d.h. im Unterschied zu einem Bürgerbegehren kommt es nicht zu einem Bürgerentscheid. Das Instrument „Einwohnerantrag“ wurde in der Vergangenheit nur selten genutzt. Mehr Demokratie e.V. hat eine Datenbank aller bekannten Einwohneranträge aufgebaut und empfiehlt in seiner Beratungsarbeit in vielen Fallkonstellationen Bürgerinitiativen den Einwohnerantrag als Alternative zum Bürgerbegehren. Anhand von Praxisbeispielen wird dargestellt, welche Chancen und Probleme sich mit Einwohneranträgen verbinden. Der Einwohnerantrag kann auch dazu genutzt werden, um Bürgerräte oder andere Formen der dialogischen Bürgerbeteiligung „von unten“ zu initiieren.

Eine Stärkung der Möglichkeit von Einwohneranträgen als Alternative zu Bürgerbegehren erfordert eine Weiterentwicklung ihrer gesetzlichen Grundlage in der Gemeindeordnung. Basierend auf den in der Praxis gewonnenen Erfahrungen hat Mehr Demokratie e.V. dazu einen Gesetzentwurf erarbeitet.

Fragen & Antworten

Einwohneranträge schaffen einen institutionellen Rahmen, der weniger konfrontativ und konflikthaft ist als bei Bürgerentscheiden. Gleichzeitig ermöglichen sie eine Artikulation von Anliegen und können dialogische Bürgerbeteiligung „von unten“ anstoßen. Dieses Instrument sollte institutionell gestärkt und seine Nutzung erleichtert werden, weil es eine wichtige Brückenfunktion zwischen direkter Demokratie und dialogischer Bürgerbeteiligung einnehmen kann. Es ist eine Chance zur Stärkung eines kooperativen Umgangs zwischen verschiedenen Akteuren.

In seiner Regierungserklärung 2021 hat Ministerpräsident Kretschmann betont, dass die frühere „Politik des Gehörtwerdens“ nun zu einer „Politik des Mitwirkens“ weiter entwickelt werde. In vielen Konstellationen reicht bloßes „gehört werden“ nicht aus. Immer mehr Bürgerinnen und Bürger wollen selbst mitwirken. Das ist gut, denn es stärkt unsere Demokratie. Instrumente sind daraufhin zu befragen, inwiefern sie solches Mitwirken so unbürokratisch wie möglich zulassen. Dieses Kriterium ist auch an den Einwohnerantrag anzulegen.

Einwohnungsanträge sind in der Beteiligungsforschung ein bislang kaum bearbeitetes Thema. Zunächst musste eine Datenbank aufgebaut werden, um einen systematischen empirischen Überblick gewinnen. Im Rahmen einer Masterarbeit wurden durch Leitfadeninterviews ausgewählte Praxisbeispiele näher untersucht. Regelungen zu Einwohneranträgen in anderen Bundesländern wurden als Vergleichsmaßstab herangezogen, um eine verbesserte gesetzliche Regelung für Einwohneranträge zu erarbeiten.

Einwohneranträge sind niederschwelliger als Bürgerbegehren. Unterzeichnende müssen lediglich Einwohner sein, ein Bürgerrecht und das damit verbundene Kommunalwahlrecht ist dazu nicht notwendig.

Projektinitiator

Ansprechpartner

  • Dr. Edgar Wunder

  • 07115091010

  • info@mitentscheiden.de

Projektbild zeigt eine Demonstration bei der mehrere Personen Banner auf einer Treppe hochhalten.