Online-Auftakt Beteiligungskongress Baden-Württemberg, 8. Oktober 2020

Fragen und Antworten

Am 8. Oktober wurde der Beteiligungskongress Baden-Württemberg 2020 mit einer digitalen Veranstaltung eröffnet, die live aus einem eigens im Neuen Schloss in Stuttgart aufgebauten Studio gesendet wurde. Zuschauerinnen und Zuschauer konnten sich über eine Chatfunktion beteiligen und Fragen an die Studiogäste aus Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft senden. Nicht alle Fragen konnten live thematisiert werden. Diese wurden aber wie versprochen im Nachgang der Veranstaltung bearbeitet.

Bericht Auftaktveranstaltung
Produktion der Online-Auftaktveranstaltung zum Beteiligungskongress am 8. Oktober 2020 aus dem Weißen Saal in Neuen Schloss in Stuttgart.

Fragen an Gisela Erler, Staatsrätin für Zivilgesellschaft
und Bürgerbeteiligung in Baden-Württemberg

Antwort aus der Stabsstelle der Staatsrätin für Bürgerbeteiligung und Zivilgesellschaft:

Private Netzwerke sind das A und O. Der private Austausch in der Nachbarschaft bereichert den
Alltag und das Miteinander ungemein.

Frau Staatsrätin Erler arbeitet seit vielen Monaten sehr eng mit nebenan.de zusammen. In diesem
Jahr hat sie die Patenschaft für den deutschen Nachbarschaftspreis der nebenan.de Stiftung
übernommen. Im Frühjahr dieses Jahres hat sie die Einrichtung einer Corona-Hotline von nebenan.de,
die als Ergänzung zur Plattform läuft, gefördert.

Frau Erler kann die Zusammenarbeit mit nebenan.de vollumfänglich empfehlen und freut sich, dass
über diese Plattform neue Leute erreicht werden können.

Antwort aus der Stabsstelle der Staatsrätin für Bürgerbeteiligung und Zivilgesellschaft:

Diese Informationen sind demnächst auf dem Beteiligungsportal des Landes zu finden. Auf diesem Portal können Sie sich auch für einen Newsletter eintragen um genau solche Informationen automatisch zu erhalten.

Antwort der Stabsstelle der Staatsrätin für Bürgerbeteiligung und Zivilgesellschaft:

Für Seniorinnen und Senioren ist die Pandemiesituation besonders schwierig. Da sie mit höherer Wahrscheinlichkeit schwerere Krankheitsverläufe haben, müssen sie darauf achten mit nicht zu vielen Menschen in Kontakt zu kommen. Andererseits ziehen ältere Menschen aus Kontakten und Begegnungen sehr viel Kraft und Freude. Digitale Begegnungsmöglichkeiten bieten eine neue Alternative. Daher fördert Frau Staatsrätin Erler das Projekt „VIVES – Virtuell verbunden – Seniorinnen & Senioren in Baden-Württemberg“. Mehr Informationen dazu gibt es unter https://ileu.net/.

Antwort aus der Stabsstelle der Staatsrätin für Bürgerbeteiligung und Zivilgesellschaft:

Unter folgendem Pfad finden sich die aus Sicht von Frau Staatsrätin Erler wichtigsten Punkte für eine gelingende Bürgerbeteiligung: https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/informieren/methoden/regeln-fuer-gute-beteiligung/.

Leider werden in der Tat immer wieder Beteiligungsprozesse mit falschen Implikationen durchgeführt. Das Einbinden von Bürgerinnen und Bürgern sollte ergebnisoffen sein. Um für alle Beteiligten einen guten Prozess implementieren zu können, bedarf es einer genauen Vorbereitung und einer möglichst permanenten transparenten Kommunikation.

Antwort aus der Stabsstelle der Staatsrätin für Bürgerbeteiligung und Zivilgesellschaft:

Der Diskurs mit den „Struppigen“, wie Frau Staatsrätin Erler vergleichbare Gruppen gerne nennt, bereichert unsere Demokratie. Der Austausch und das Reinhören sind hier besonders wichtig. Häufig wird der Kontakt aufgrund des möglichen Schwergangs lieber vermieden. Protest ist oft der Ursprung von Veränderung. Beispielsweise wäre heute nicht so viel Bewegung in der Klimadebatte, wenn sich die Jugendlichen von Fridays for Future vor einigen Monaten nicht auf die Straße gestellt hätten.

Im Kontakt mit den Struppigen werden häufig Bedarfe genannt, die viele betreffen und oft auch ganz anderen Ursprungs sind. Deshalb führt Frau Erler gerne Gespräche mit beispielsweise Verschwörungstheoretikern oder Corona-Gegnern. Diese Gruppen gehören zu unserer Gesellschaft dazu und prägen diese. Sie schüren ggf. auch Ängste und deshalb ist es so wichtig, die Motive und Bedürfnisse zu kennen, um darauf eingehen zu können.

Im Vorfeld des Corona Bürgerrats werden beispielsweise zahlreiche Gespräche mit verschiedensten Akteuren geführt, um ein möglichst breites Bild aller Facetten rund um Corona und die entsprechenden Einstellungen und Sichten zu erhalten. Nur so kann ein erfolgsversprechender Dialog geführt werden.

Fragen an Winfried Hermann, Verkehrsminister in Baden-Württemberg

Antwort aus dem Ministerium für Verkehr:

Baden-Württemberg hat 22 Verkehrs- und Tarifverbünde, die für ein einheitliches Tarifsystem in ihrem Verbundgebiet sorgen. Die Verkehrsunternehmen wenden innerhalb eines Verbunds dieselben Tarife an und erkennen wechselseitig die Fahrausweise an. Die Verbünde sind grundsätzlich für die Preisgestaltung (und die Ausgestaltung der Tickets) in ihrem Verbundgebiet zuständig. Das Ministerium hat keinen Einfluss auf die Regelungen im verbundinternen Verkehr, hier haben die Verbünde eine Tarifautonomie und legen die Tarifbestimmungen fest. Aktuell ist es dem Land in den Verhandlungen innerhalb der Baden-Württembergischen Tarifgesellschaft mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen gelungen, eine Nullrunde beim bwtarif in 2021 zu vereinbaren.

Antwort aus dem Ministerium für Verkehr:

Mit Einführung des bwtarifs im Dezember 2018 wurden die Preise fürs Bahnfahren in Baden-Württemberg bereits deutlich günstiger, da der BW-Tarif gegenüber dem alten Nahverkehrstarif um durchschnittlich rd. 25 % abgesenkt wurde. Insbesondere auf den längeren Distanzen ist die Absenkung größer als auf den kurzen Distanzen. Außerdem wurde der bwtarif im Gegensatz zu den meisten anderen ÖV-Tarifen im Dezember 2019 u.a. auch im Hinblick auf die anstehende Mehrwertsteuerabsenkung nicht angehoben. Aktuell ist es dem Land in den Verhandlungen innerhalb der Baden-Württembergischen Tarifgesellschaft mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen gelungen, eine Nullrunde beim bwtarif in 2021 zu vereinbaren. Zukünftig wird mit den neuen bwtarif-ZEITKARTEN das Fahren mit Bus und Bahn in Baden-Württemberg für Pendlerinnen und Pendler noch einfacher und günstiger.

Antwort aus dem Ministerium für Verkehr:

Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt grundsätzlich eine bundesgesetzlich vorgegebene Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Als Ausnahme hiervon können streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen angeordnet werden. Die rechtlichen Hürden für eine solche Anordnung sind sehr hoch. Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen gemäß § 45 Straßenverkehrs-Ordnung nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung bestimmter Rechtsgüter – insbesondere Sicherheit und Ordnung des Verkehrs oder Schutz vor Lärm und Abgasen – erheblich übersteigt. Eine Änderung der vorgegebenen Höchstgeschwindigkeit innerorts müsste vom Bundesgesetzgeber herbeigeführt werden.

Antwort aus dem Ministerium für Verkehr:

In Baden-Württemberg verfolgen bereits eine Reihe von Kommunen innovative und ambitionierte Verkehrs- bzw. Mobilitätskonzepte und entsprechende Ansätze. Die Heterogenität dieser Ansätze und Konzepte zeigt sich unter anderem in der Vielfältigkeit unserer 15 Modellkommunen, die im Rahmen des Kompetenznetz Klima Mobil bei der Umsetzung ihrer Vorhaben begleitet werden. Grundsätzlich sind Mobilitätskonzepte für mich dann innovativ, wenn Mobilität interkommunal, intermodal und zukunftsorientiert gedacht wird und die Mobilitätsbedürfnisse im Einklang mit den Klimaschutzzielen gedeckt werden. Mit dem neuen Instrument der Klimamobilitätspläne möchten wir eine solche Herangehensweise auf kommunaler Ebene im Land weiter etablieren.

Antwort aus dem Ministerium für Verkehr:

Grundsätzlich braucht es auf allen Ebenen zukunftsfähige und klimafreundliche Mobilitätskonzepte, die im Idealfall aufeinander aufbauen und miteinander verzahnt sind. Verkehrsströme hören ja nicht an kommunalen Grenzen auf. Unser Ziel ist es, die Verflechtungen des Verkehrs so klimafreundlich wie möglich zu gestalten. Von zentraler Bedeutung ist es, dass diese Planwerke als fortlaufender Prozesse mit einer Umsetzungsrelevanz gedacht werden. Mit den Klimamobilitätsplänen etablieren wir derzeit ein neues Instrument auf kommunaler Ebene, um die Zukunft der Mobilität vor Ort integriert zu entwickeln und klimaschonend zu gestalten.

Antwort aus dem Ministerium für Verkehr:

Gerade für den ländlichen Raum bedarf es innvovativer Ansätze, um die Mobilität der Bevölkerung zu gewährleisten und die Attraktivität und Lebensqualität zu erhalten. Diese lassen sich am besten im Zuge ganzheitlicher Analysen und integrierter Ansätze entwickeln und verwirklichen, in dem die verschiedenen Verkehrsträger und -angebote bestmöglich miteinander verknüpft werden. Auch hier unterstützen wir durch das Instrument der Klimamobilitätspläne. Wir unterstützen dies bspw. durch die ÖPNV-Offensive, bei der es unser Ziel ist, allen Kommunen ein verlässliches Mobilitätsangeobt aus Bahnen, Bussen und flexiblen ÖPNV-Formen in einem stündlichen Takt anzubieten.

Antwort aus dem Ministerium für Verkehr:

Es ist unser Ziel, die Nahversorgung der Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen und zu entwickeln. Hierzu können alternative Mobilitätsangebote, wie das (E-)Carsharing, die Nutzung von Lastenfahrrädern und optimierte, emissionsarme Lieferdienste, effiziente Paketzustellungslösungen auf Quartiersebene, dazu beitragen, eine Verkehrsreduktion ohne Leistungs- und Qualitätsverluste zu erreichen.

Fragen an Bärbl Mielich, Staatssekretärin im Ministerium
für Soziales und Integration Baden-Württemberg

Antwort aus dem Ministerium für Soziales und Integration:

Der Stigmatisierung von psychisch kranken Menschen kann am besten entgegengewirkt werden, indem verdeutlicht wird, dass psychische Erkrankungen ebenso zur Lebenswirklichkeit gehören wie Erkrankungen des Körpers. Rund ein Viertel aller Baden-Württembergerinnen und Baden-Württemberger sind jedes Jahr von psychischen Erkrankungen betroffen. Aber nicht jede Erkrankung verläuft chronisch. Und wo sich chronische Verläufe zeigen, kann dennoch die soziale Teilhabe gesichert werden. Es geht insbesondere darum, in Begegnungen das gegenseitige Verständnis zu wecken und Abwehrempfindungen zu verhindern. Der Landesregierung ist es deshalb ein wichtiges Anliegen, die subjektive Erfahrung von Menschen mit einer psychischen Erkrankung, die Perspektive der Betroffenen und der Angehörigen in die gesellschaftliche Wahrnehmung und in die Entwicklung von Hilfsangeboten einzubeziehen. Dieses trialogische Prinzip hat die Neufassung des Landespsychiatrieplans geprägt und den Aufbau der Informations-, Beratungs- und Beschwerdestellen (IBB-Stellen) bestimmt.

Diese unabhängigen Informations-, Beratungs- und Beschwerdestellen wurden in Baden-Württemberg mit dem Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz eingerichtet. Ihre Besonderheit ist, dass sie sich zum einen aus Personen zusammensetzen, die beruflich im psychiatrischen Versorgungssystem engagiert sind, und zum anderen aus Vertretungen der Angehörigen und der Psychiatrieerfahrenen. Die Adressen der Stellen sind im „Wegweiser Psychiatrie Baden-Württemberg“ zu finden.

Der Landesverband Psychiatrieerfahrener Baden-Württemberg e. V. ist festes Mitglied des Landesarbeitskreises Psychiatrie, der das Ministerium für Soziales und Integration bei der Weiterentwicklung der stationären und außerstationären psychiatrischen Hilfen berät. Hier findet ein kontinuierlicher und sehr konstruktiver Dialogprozess statt.

Antwort aus dem Ministerium für Soziales und Integration:

Für den Einsatz von bürgerschaftlich Engagierten bedarf es zu allererst der gesamtgesellschaftlichen Anerkennung und Wertschätzung. Diese Anerkennung und Wertschätzung muss sich auch in den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für das bürgerschaftliche Engagement wiederspiegeln. Deshalb können auch steuerpolitische Erleichterungen und Anpassungen einen wichtigen, praxisnahen und unmittelbar wirksamen Beitrag zur Förderung von Engagement leisten. Da es hier Anpassungsbedarf gibt, hat die ASMK 2019 auf Initiative Baden-Württembergs einstimmig beschlossen, dass das steuerliche Gemeinnützigkeitsrecht verbessert werden muss. Dabei steht selbstverständlich außer Frage, dass die Grenzen zwischen Ehrenamt und entgoltener Tätigkeit gewahrt bleiben müssen.

Daneben dient der Engagementnachweis Baden-Württemberg zur Anerkennung freiwillig erbrachter Leistungen und dokumentiert ehrenamtliches und bürgerschaftliches Engagement. Mit dem Engagementnachweis werden wichtige soziale und fachliche Kompetenzen, die während des Engagements erworben wurden, sichtbar gemacht und bescheinigt. Insbesondere bei Bewerbungen um einen Ausbildungs- oder Studienplatz können die im Engagement erworbenen Schlüsselqualifikationen wie z.B. Kommunikationsfähigkeit entscheidend sein.

Engagement kann darüber hinaus noch auf vielfältige Weise gefördert und anerkannt werden, bspw.

  • durch gute Rahmenbedingungen für Engagement, z.B. durch Unterstützung und Koordination durch hauptamtliche Kräfte, Beratung, Informationsbereitstellung, Freistellung für Weiterbildung (Bildungszeitgesetz) etc.
  • durch Anerkennung vor Ort (Berichte in der Presse, Empfang durch Bürgermeister/innen, Bürgerplaketten) oder landesweit (Besuche oder Grußworte von Regierungsmitgliedern), Orden und Auszeichnungen, Engagementwettbewerbe/-preise)
  • durch finanzielle Förderung von ehrenamtlich getragenen Projekten (Förderprogramme)
  • durch kostenfreie Versicherung im Engagement (Haftpflicht- und Unfallversicherung)
  • durch spezielle Qualifizierungsangebote und Fachtage/Konferenzen für Engagierte
  • und vieles mehr.
Antwort aus dem Ministerium für Soziales und Integration:

Im Rahmen der Quartiersentwicklung finden verschiedene Aktivitäten statt, die auch Neu-Zugewanderte explizit miteinbeziehen. So wurde zum Beispiel im Rahmen des Ideenwettbewerbs 2017 das Projekt „Quartiersentwicklung des Südbahnhofareals. Teilhabe an der Stadtgesellschaft“ in Heilbronn gefördert. Im dortigen Neubaugebiet Südbahnhofareal war die Verbesserung der Integration von Zuwanderern und Flüchtlingen ein wichtiges Anliegen.

Jedes Quartier ist unterschiedlich, deshalb lassen sich keine allgemeingültigen Herausforderungen und Lösungen bestimmen. Während in einigen Quartieren die Ansprache von Menschen mit Migrationsgeschichte über mehrsprachiges Informationsmaterial gut gelingt, kann das in anderen Quartieren unter Umständen nicht zum erhofften Erfolg führen. Zentral ist jedoch in jedemQuartiersprozess, die Vernetzung mit den relevanten Akteuren vor Ort: So können Kommunale Migrantenvertretungen oder migrantische Vereine wichtige Anlaufstellen sein. Um die Verantwortlichen vor Ort dabei zu unterstützen, den Herausforderungen bei der Inklusion aller Menschen im Quartier zu begegnen, stellt die Quartiersakademie Fortbildungen zum Thema Beteiligung von Menschen mit Migrationsgeschichte zur Verfügung.

Die Landesstrategie „Quartier 2030 – Gemeinsam.Gestalten.“ fördert darüber hinaus in Kooperation mit der Allianz für Beteiligung mit „Gut Beraten!“ das zivilgesellschaftliche Engagement in Quartiersentwicklungsprozessen in ganz Baden-Württemberg. Auch hier werden zahlreiche Initiativen im Themenfeld Integration unterstützt.

Fragen an Grit Puchan, Ministerialdirektorin im Ministerium
für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

Antwort aus dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz:

Aber sicher sind Vereine noch zeitgemäß. Sie sind noch immer erste Anlaufstelle für junge Menschen, die sich in der Gemeinschaft engagieren, Sport treiben, musizieren wollen. Ich möchte aber betonen, dass junge Menschen auch ihre Freiräume in den Vereinen, in den Strukturen brauchen, um sich entfalten und ausprobieren zu können. Sie müssen spüren „Ich kann hier etwas bewegen!“. Dazu müssen Ältere und Jüngere sich stetig austauschen und gemeinsam überlegen, „Wo wollen wir denn mit unserem Verein hin?

Fragen an Orlando Berger, Projekt DORV

Antwort von Orlando Berger, Projekt DORV:

Da haben wir den selben Gedanken, gerne können Sie mich unter berger@spes.de kontaktieren. Das würde mich sehr freuen.

Antwort von Orlando Berger, Projekt DORV:

Wir haben uns auch Hilfe geholt und sind dadurch auf den Verein SPES e.V. gestoßen. SPES steht für Studiengesellschaft für Projekte zur Erneuerung der Strukturen und begleitet bürgerschaftliche Initiativen bei der Gestaltung ihres Lebensraumes. Die Begleitung kann Bspw. durch das Förderprogramm „Gut Beraten“ der Allianz für Beteiligung gefördert werden.